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Aromatische Lösemittel

AROMATISCHE LÖSEMITTEL: TOLUENE, XYLENE, SOLVAREX-SORTIMENT

 

TotalEnergies​ bietet eine Vielzahl von aromatischen Lösemitteln, von klassischen wie Toluene, Toluene TDI und Xylene bis hin zu Lösemitteln für aromatische Fraktionen wie Solvarex 9 und Solvarex 10. Wenn ein niedriger Naphtengehalt gewünscht ist, sind Solvarex 9, 10 und Solvarex 10LN die perfekte Wahl.

 

Reine Produkte

Verringerter Mineralölgehalt 

 TOLUENE

 SOLVAREX® 9

 TOLUENE TDI

 SOLVAREX® 10

 XYLENE

 SOLVAREX® 10 LN

 ORTHO-XYLENE

 

 

Diese Produkte werden bei vielen Anwendungen eingesetzt, die eine hohe Lösekraft erforderlich machen. Die Wahl des Produktes hängt von der benötigten Verdunstungsrate ab.

 

Aromatische Lösemittel für Industrielacke, Harze, Klebstoffe, Waschmittel usw.

Produkte

Anwendungsbereiche

 TOLUENE,

 TOLUENE   TDI

 Industrielacke (insbesondere Straßenmarkierfarben),

 Leime und Klebstoffe, Druckfarben, Chemie, Harzsynthese.

 SOLVAREX® 

 Schädlingsbekämpfungsprodukte (Insektizide, Pestizide), Chemie,   Harzsynthese, Waschmittel, Industrielacke, Extraktion

 XYLENE

 Industrielacke (vor allem für die Automobilindustrie)

 Reinigung von Decken und Maschinen, Holzbehandlung.

 ORTHO- XYLENE

 Chemische Synthese, Reinigungsmittel, Fettentfernung, Leime und   Klebstoffe; Farben und Lacke.

 

Aromatische Lösemittel und gesetzliche Anforderungen

Alle Aromatischen Lösemittel sind als brennbare oder leicht entflammbare Flüssigkeiten eingestuft und können sich auch in der Handhabung elektrostatisch aufladen.

Sie sind aufgrund ihrer möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt streng reguliert. Als VOC tragen sie durch eine photochemische Reaktion mit NOx (Wirkung von Sonnenlicht in einer chemischen Reaktion mit Stickoxiden) zur Ozonproduktion in der Troposphäre bei. Wenn sie in die Umwelt gelangen, wird darüber hinaus nur ein kleiner Teil im Wasser aufgelöst, wobei der Rest auf der Oberfläche schwimmt. Die biologische Abbaubarkeit von aromatischen Lösemitteln ist gering.

Seit Oktober 2005 ist Toluol in der CLP-Verordnung als Kategorie 2 der Reproduktionstoxizität eingestuft, und die Europäische Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) beschränkt bei bestimmten Anwendungen seinen Gebrauch.

Toluol-basierte Mischungen sind als Kategorie 2 der Reproduktionstoxizität klassifiziert, wenn ihre Konzentration gleich oder größer als 3 % ist. Darüber hinaus darf Toluol seit Juni 2007 als Stoff oder in Mischungen nicht in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0,1 Gewichtsprozent in Klebstoffen und Sprühfarben für die Allgemeinheit in den Verkehr gebracht werden.  

Aromatische Lösemittel sind unter Berücksichtigung ihrer PhysChem-Daten VOC („Volatile Organic Compounds“, flüchtige organische Verbindungen).

Anmerkung: Um nicht als Karzinogen der Kategorie 2 klassifiziert zu werden, muss die Naphthalin-Konzentration in Stoffen und Gemischen in Europa unter 1 % liegen.

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